21 Dez
Personalrat der Sparkasse Gelsenkirchen geht nach 44 Dienstjahren
Wolfgang Gottschalk: mit Verve – ohne QM im Haus
von somjotien | #1
Ich habe W. Gottschalk 1987 in der Sparkasse angetroffen, da hatte er gerade sein Büro bezogen. Er wußte, irgendwo einen Ordner gesehen zu haben, wo die Verfassungsbeschwerde gegen die Änderung bei der Wahl zur Personalvertretung zu finden war, über die ich meine Hausarbeit im ÖR schreiben sollte.
Meine Arbeit war, dank der Unterlagen und der Gespräche von und mit W. Gottschalk, die beste Seminararbeit beim strengen, mittlerweile verstorbenen, Prof. Tettinger.
Info am Rande: http://www.stueer.business.t-online.de/aufsatzc/kpbl0286.pdf
Heute, nachdem ich vor zehn Jahren das Qualitätsmanagement bei der IHK gelernt habe, kann ich sagen: Ein allgemein beschwingtes positives Lebensgefühl sind für ein modernes Unternehmen nicht genugt, um die Arbeit der Mitarbeiter zur Zufriedenheit der Kunden mitzugestalten.
Bei der Sparkasse fehlt es daran: \“den internen Mitarbeitermarkt bestmöglich zu Service- und Kundenorientierung zu motivieren\“.
Sparkasse und Gebühren: BGH. Umsetzung = 0
viaPersonalrat der Sparkasse Gelsenkirchen geht nach 44 Dienstjahren | WAZ.de.
13 Dez
Heinberg, die Christdemokraten und die Abschaffung der Förderschulen
„Und so verbirgt sich hinter der neuen Freiheit der Eltern, entscheiden zu können, in welche Schule sie ihre behinderten Kinder geben, in Wahrheit eine Notlage: Schicken sie ihr Kind in eine Regelschule, riskieren sie auf Jahre hinaus, dass es unzureichend gefördert und betreut wird. Geht es in eine Förderschule, bekommt es womöglich die bessere Versorgung, aber es besteht die Gefahr, dass es als Außenseiter der Gesellschaft stigmatisiert wird.
In Berlin sitzt ein Politiker, der dieses Dilemma satthat. Es ist nicht irgendeiner, sondern Hubert Hüppe, 56, der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung. Er sitzt seit 22 Jahren für die CDU und den Wahlkreis Unna im Bundestag und wirkt für einen Mann seiner Position erstaunlich geladen. Nicht irgendwann, sondern schnell müsse man die Förderschulen abschaffen, findet er: „Wenn man sagt, euer System bleibt erhalten, dann passiert gar nichts.“
22 Nov
Keine Fahrlässige Ruhestörung in Baden-Württemberg
Fehlender Tatbestand der Fahrlässigkeit in BW
von somjotien | #13
In Baden-Württemberg besteht die Besonderheit, dass das Land kein Landesgesetz zum Schutz vor Ruhestörung hat. In NRW gibt es das LImSchG. Hier in NRW wäre der fehlende Vorsatz nicht ins Gewicht gefallen, weil das LImSchG eine Strafbarkeit wegen Fahrlässigkeit vorsieht. (§ 17 – https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=7&ugl_nr=7129&bes_id=3620&aufgehoben=N&menu=1&sg=0#det256051)
Da es in BW kein LImSchG gibt, greift § 117 OWiG. Dieser lässt eine Strafbarkeit wegen Fahrlässigkeit aussen vor. Das ist lächerlich!!
Die Probleme vor Ort zeigen, welch missliche Lage durch die mangelnde Ordnungssituation für die Bürger über die Jahre entstanden ist.
Ein Jurist rät, die Eltern wegen ihrer Garantenstellung im Rahmen von § 117 OWiG heranzuziehen. Stattdessen unterstützt die Richterin in Balingen noch deren Exculpation mit der lächerlichen Begründung fehlenden Vorsatzes.
Anhang
http://balinger-unordnung.de.tl/Forderungen-an-Stadtverwaltung-und-Polizei.htm
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22.11.2013
06:08
17-Jährige muss für lautes Lachen keine Strafe zahlen
von Berat1 | #12
somjotien | #11
Und schon hat der Fall ein völlig anderes, und gar nicht mehr lustiges Bild, wie oben beschrieben. Neutrales schreiben mit allen Fakten gibt es hier leider eher selten.
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21.11.2013
09:48
Uhrzeit der Ruhestörung
von somjotien | #11
Die Anwohnerin: \“Sie rief um 23 Uhr die Polizei.\“
Die kam wohl auch. Und wartete auf den Fahrer. Man wollte zur Disko. Als der Fahrer eintraf, wurde er für den nächsten Morgen zur Wache bestellt.
Man trifft sich häufiger dort. Also keine einmalige Lach-Nummer.
Möglicherweise ein Fehlurteil. Denn: \“Die zuständige Richterin zeigte dann doch Sinn für Humor: Sie sah keinen Lach-Vorsatz bei der Jugendlichen.\“
Insgesamt ein lächerlich falscher Ansatz für eine permanente Ruhestörung. Wer darüber lacht, kann sich ja selbst so einen Treff vor die eigene Haustür wünschen. Da ich das selbst erlebt habe, kann ich nur sagen: Nein, Danke! – Platzverweis!
via17-Jährige muss für lautes Lachen keine Strafe zahlen | WAZ.de.
20 Nov
GE_Migration: Mehr Geld vom Bund gefordert
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20.11.2013
11:18
50 % KdU gefordert
von somjotien | #4
Kämmerer Klieve aus Essen fordert konkret 50 % Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft (KdU) nach dem SGB II. \“Da könnte der Bund zielscharf den Kommunen helfen, die es am Nötigsten haben“, so Klieve
http://www.derwesten.de/staedte/essen/wir-brauchen-auch-hilfe-vom-bund-id8684058.html
Nach § 46 (5) SGB II beteiligt sich der Bund an den Leistungen für Unterkunft und Heizung in NRW mit 30,4 vom Hundert.
Bis zum Jahr 2013 sind diese Prozentsätze festgeschrieben. Sie variieren mit den Anzahlen der Bedarfsgemeinschaften.
In der Sozialhilfe (SGB XII) übernimmt der Bund von den Kosten der Unterkunft und Heizung im Jahr 2013 mit 75 % hier deutlich mehr, und ab 2014 die Leistungen in Gänze.
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20.11.2013
10:59
Initiative Duisburg
von somjotien | #3
Ehre, wem Ehre…Die Idee ging wohl von Duisburg aus.
Und schon schickt die Stadt eine Umverteilung von der Finanzierung der Ein-Euro-Jobs hin zu den Verwaltungskosten des Jobcenters Duisburg nach. 2/3 der Ein-Euro-Jobs fallen weg, auch, weil man sich vorsorglich auf den Ansturm aus dem Südosten nächstes Jahr personell aufstellen will. Reiner Zündstoff zum Thema: \“D i e nehmen uns was weg\“.
Der Duisburger Appell in Gänze:
Klicke, um auf brief_zuwanderer_20131115.pdf zuzugreifen
Kiritik: Der Appell lehnt sich ebenfalls an ein vorsorgliches Aufbrauchen der noch gar nicht in Anspruch genommenen EU-und Bundesmittel an. Im Schreiben überwiegt: Wenig Konkretes.
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19.11.2013
10:38
EU-Portal in Deutsch
von somjotien | #2
hier der Link zur deutschen Seite
http://europa.eu/europedirect/index_de.htm
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19.11.2013
10:15
EU-Gelder liegen bereit – ob es reicht?
von somjotien | #1
die EU-Förderung für die Belange von Roma erweist sich als recht komplex, da Projekte aus verschiedenen Töpfen beantragt werden können.
Die wichtigsten hierbei sind der Europäischen Sozialfonds ESF und der Europäischen Fonds für regionale Entwicklung EFRE.
http://ec.europa.eu/justice/discrimination/files/roma_germany_strategy_de.pdf – Bericht der Bundesrepublik Deutschland zum „Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma bis 2020“ und zu „Integrierte Maßnahmenpakete zur Integration und Teilhabe der Sinti und Roma in Deutschland“ –
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2011:0173:FIN:DE:PDF – offizieller EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma bis 2020 –
Weiters \“empfehle ich Ihnen sich unter folgender Nummer zu melden. Diese ist extra dazu eingerichtet worden EU-spezifische Fragen zu klären.
Tel: 0080067891011 – http:// Europedirect.europa.eu
Oliver Hofmann
Auslandsgesellschaft NRW e.V.
– auf meine Anfrage nach Geldern
13 Nov
Exklusion statt Inklusion auch in GE?
Für Gelsenkirchen habe ich noch keinen Plan gefunden; außer den für die Schulen. http://www.gelsenkirchen.de/de/Rathaus/Kinder_Familien_und_Bildung/Kommunales_Bildungsbuero/Projekte_und_Arbeitsschwerpunkte/Brosch%C3%BCre_Inklusion.pdf
Es gibt da wohl noch ein Missverständnis. Inklusion betrifft nicht nur die Schulen.
Es betrifft z.B. auch chronisch Kranke und die Frage ihrer Patientenrechte, die bisher nur unzureichend vom Bund gelöst sind.
Es ist der umfassende Status des Focal Point in GE entscheidend!
Wie sagte noch Bundesbeauftragter Hubert Hüppe im Dez. 2012: „Nicht selten würde auf Zeit gespielt, um Inklusion zu verhindern und trennende Strukturen zu erhalten.“
V. Aichele (Monitoringstelle): „Dass im Moment segregative Strukturen eher zementiert würden als abgebaut. Exklusion statt Inklusion.“ (zitiert nach Melanie Mühl in der FAZ (Feuilleton), v. 06.11.13, S. 25
19 Jul
Paketzustellung: Probleme der Letzten Meile
07:12
Natürlich ist das Thema bei der WAZ mal wieder nur eine Nachricht mit Lokalkolorit und betrifft auch nur eine Firma. Als Firma GLS würde mich das wurmen. Denn: Das Problem haben so oder so alle. Über DHL könnte ich ein Buch schreiben. Paket weg, trotz Packstation.
Ein Fachmann: „Außer dem Zeitverlust und den Mehrkosten beim Paketdienstleister verursacht ein vergeblicher Zustellversuch auch beim Empfänger Verdruß, Ärger und Folgekosten. Der Empfänger muß selbst aktiv werden und hinter seinem Paket herlaufen. Bestellungen, die nicht ankommen, verprellen die Kunden und verhindern die ersehnte Geschäftsausweitung. Die Ziele neuer Problemlösungen für die letzte Meile sind also:
– Reduzierung der Zustellkosten
– 24-Stunden-Service für den Empfänger
– Ermöglichung und Ausweitung des E-Commerce.
Ein besserer Service ist der entscheidende Faktor für die Akzeptanz einer anderen Lösung. Alternativlösungen für die letzte Meile… (Quelle: http://www.logistik-journal.de/index.cfm?pid=1668&pk=16684
17 Jul
Vermietergrundsatz und Garantieerklärung der Jobcenter
07:39
Ob zu den Hillermanns kein Rechtsverhältnis besteht, muss doch sehr bezweifelt werden. Wer eine Garantiererklärung/Bürgschaft für eine – wenn auch befristete Leistung – erhält, kann aus dieser vor- und nachvertragliche Rechte geltend machen. In der Regel sind die nachvertraglichen Rechte sogar in der Garantieerklärung fixiert. Inanspruchnahme: 6 Monate nach Auszug noch möglich.
Wenn der Leistungsbezug wegfällt und der Mieter bleibt darüber hinaus in der Wohnung, muss sich der Vermieter natürlich im Vorfeld fragen, was er von einer Garantiererklärung hat, die nur befristet ist, was aber auch im Vertragstext steht.
Wer das Risiko eingeht, kann Geld verlieren. So ist das in der freien Wirtschaft.
Deshalb gilt der Vermietergrundsatz: Nur Bares ist Wahres – auch im Umgang mit den Jobcentern.
So schrieb bereits im Jahr 2011:
10:58
Diese Regelung wird von keinem vernünftigen Vermieter akzeptiert und ist auch einmalig bei der ARGE. Geld bekommt der Vermieter nie zu sehen
16 Jul
GE: Diskriminierung durch Vermieter
08:50
Die „Kleinen“ Vermieter haben darauf hingewiesen, dass sie in Zukunft alternativ auch nicht mehr an Hartz IV-Empfänger vermieten würden.
Dabei würde es sich nach §§ 19 und 20 AGG um eine wohl erlaubte Diskriminierung handeln:
“ Die Vermietung von nicht mehr als 50 Wohnungen ist in der Regel kein Massengeschäft im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Liegt objektiv eine Benachteiligung vor, kann diese im Einzelfall gerechtfertigt, d. h. erlaubt und sanktionslos, sein. Gerechtfertigt sind Ungleichbehandlungen aus sachlichen Gründen. (§ 20)“ Quelle https://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeines_Gleichbehandlungsgesetz#Unerlaubte_Diskriminierung_im_Zivilrecht
Fraglich ist dann nur, ob die interessierten Mieter die Frage nach ihrer derzeitigen Beschäftigung wahrheitsgemäß beantworten müssen, wenn sie derartige Nachteile zu erwarten haben und die Kaution aus eigener Tasche zahlen können.
Zahlt das JC die Kaution, stellt sich die Frage nicht.
9 Jul
Mit Stift für Demokratie
Die Redewendung „mit Füßen abstimmen“, ist in der Demokratie durchaus keine Herabwürdigung, sondern eine besondere Form sich im Rahmen der demokratischen Wahlmöglichkeiten zu äußern.
Mit dem Stift – per Unterschrift – für die Demokratie zu stimmen, indem der Bürger sich für eine objektiv unmögliche Sache einsetzen soll, hat hingegen etwas von einem Schildbürgerstreich.
Die Macher von „Steinbruch: Demokratie“ wollen diesen Schildbürgerstreich jetzt in Gelsenkirchen durchführen, indem die Bürger sich per Unterschrift für Bürgerarbeit aussprechen sollen, obwohl eine nachträgliche Projektteilnahme nicht möglich ist, wie die Rahmenrichtlinien des BMAS ausdrücklich vorsehen.
Das führt zu einem bekannten Phänomen der kooperativen repräsentativen Demokratie, wie die direkte Demokratie auch genannt wird. „Zu Beginn einer Planung, wenn der Spielraum noch recht groß ist, ist die Öffentlichkeit meist uninteressiert. Je länger eine Planung anhält, desto enger werden die Spielräume, aber das Interesse der Öffentlichkeit wird immer größer. Es müsste genau umgekehrt sein.“
Im vorliegenden Fall der Bürgerbefragung zu einem Ja/Nein von mehr Bürgerarbeit in GE, hätte spätestens im Frühjahr der Aufruf zur Beteiligung an der Petition dieses Problem beseitigen können.
10:47
Ob die Idee so sinnvoll ist, lässt sich auch deswegen bestreiten, da das Projekt Bürgerarbeit durch die Rahmenrichtlinien des BMAS beschränkt ist.
Dort heißt es: „Das Interessenbekundungsverfahren endete am 27. Mai
2010. Eine nachträgliche Bewerbung ist nicht möglich.“
Quelle PM des BMAS http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Pressemitteilungen/buergerarbeit-faq.pdf?__blob=publicationFile
Genauso gut könnte man fragen, ob die Gelsenkirchener wieder einen König haben wollen. (Muss ja nicht unbedingt wieder ein Sonnenkönig auf Schalke sein 😉
–
„Das Leben meistert man lächelnd – oder gar nicht.“
Chin. Sprichwort
–
Besser wäre m.E. eine Free Hugs-Aktion: Das bräuchte Gelsenkirchen am ehesten.
In China schreitet übrigens die Polizei gegen Free Hugs ein. In Sydney waren sie polizeirechtlich wegen fehlendem Versicherungsschutz verboten. (Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Free_Hugs_Campaign)
Wie würde Gelsenkirchen darauf reagieren? 😉