NRW fordert Altschuldenfond für Länder und Kommunen

Klicke, um auf MMD16-5483.pdf zuzugreifen

Personalrat der Sparkasse Gelsenkirchen geht nach 44 Dienstjahren

Wolfgang Gottschalk: mit Verve – ohne QM im Haus

von somjotien | #1

Ich habe W. Gottschalk 1987 in der Sparkasse angetroffen, da hatte er gerade sein Büro bezogen. Er wußte, irgendwo einen Ordner gesehen zu haben, wo die Verfassungsbeschwerde gegen die Änderung bei der Wahl zur Personalvertretung zu finden war, über die ich meine Hausarbeit im ÖR schreiben sollte.

Meine Arbeit war, dank der Unterlagen und der Gespräche von und mit W. Gottschalk, die beste Seminararbeit beim strengen, mittlerweile verstorbenen, Prof. Tettinger.

Info am Rande: http://www.stueer.business.t-online.de/aufsatzc/kpbl0286.pdf

Heute, nachdem ich vor zehn Jahren das Qualitätsmanagement bei der IHK gelernt habe, kann ich sagen: Ein allgemein beschwingtes positives Lebensgefühl sind für ein modernes Unternehmen nicht genugt, um die Arbeit der Mitarbeiter zur Zufriedenheit der Kunden mitzugestalten.

Bei der Sparkasse fehlt es daran: \“den internen Mitarbeitermarkt bestmöglich zu Service- und Kundenorientierung zu motivieren\“.

Sparkasse und Gebühren: BGH. Umsetzung = 0

viaPersonalrat der Sparkasse Gelsenkirchen geht nach 44 Dienstjahren | WAZ.de.

Heinberg, die Christdemokraten und die Abschaffung der Förderschulen

„Und so verbirgt sich hinter der neuen Freiheit der Eltern, entscheiden zu können, in welche Schule sie ihre behinderten Kinder geben, in Wahrheit eine Notlage: Schicken sie ihr Kind in eine Regelschule, riskieren sie auf Jahre hinaus, dass es unzureichend gefördert und betreut wird. Geht es in eine Förderschule, bekommt es womöglich die bessere Versorgung, aber es besteht die Gefahr, dass es als Außenseiter der Gesellschaft stigmatisiert wird.

In Berlin sitzt ein Politiker, der dieses Dilemma satthat. Es ist nicht irgendeiner, sondern Hubert Hüppe, 56, der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung. Er sitzt seit 22 Jahren für die CDU und den Wahlkreis Unna im Bundestag und wirkt für einen Mann seiner Position erstaunlich geladen. Nicht irgendwann, sondern schnell müsse man die Förderschulen abschaffen, findet er: „Wenn man sagt, euer System bleibt erhalten, dann passiert gar nichts.“

http://www.zeit.de/2013/13/Inklusion/seite-4

zu Heinberg in derwesten.de

Keine Fahrlässige Ruhestörung in Baden-Württemberg

Fehlender Tatbestand der Fahrlässigkeit in BW

von somjotien | #13

In Baden-Württemberg besteht die Besonderheit, dass das Land kein Landesgesetz zum Schutz vor Ruhestörung hat. In NRW gibt es das LImSchG. Hier in NRW wäre der fehlende Vorsatz nicht ins Gewicht gefallen, weil das LImSchG eine Strafbarkeit wegen Fahrlässigkeit vorsieht. (§ 17 – https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=7&ugl_nr=7129&bes_id=3620&aufgehoben=N&menu=1&sg=0#det256051)

Da es in BW kein LImSchG gibt, greift § 117 OWiG. Dieser lässt eine Strafbarkeit wegen Fahrlässigkeit aussen vor. Das ist lächerlich!!

Die Probleme vor Ort zeigen, welch missliche Lage durch die mangelnde Ordnungssituation für die Bürger über die Jahre entstanden ist.

Ein Jurist rät, die Eltern wegen ihrer Garantenstellung im Rahmen von § 117 OWiG heranzuziehen. Stattdessen unterstützt die Richterin in Balingen noch deren Exculpation mit der lächerlichen Begründung fehlenden Vorsatzes.

Anhang

http://balinger-unordnung.de.tl/Forderungen-an-Stadtverwaltung-und-Polizei.htm

melden |antworten

22.11.2013

06:08

17-Jährige muss für lautes Lachen keine Strafe zahlen

von Berat1 | #12

somjotien | #11

Und schon hat der Fall ein völlig anderes, und gar nicht mehr lustiges Bild, wie oben beschrieben. Neutrales schreiben mit allen Fakten gibt es hier leider eher selten.

melden|antworten

21.11.2013

09:48

Uhrzeit der Ruhestörung

von somjotien | #11

Die Anwohnerin: \“Sie rief um 23 Uhr die Polizei.\“

Die kam wohl auch. Und wartete auf den Fahrer. Man wollte zur Disko. Als der Fahrer eintraf, wurde er für den nächsten Morgen zur Wache bestellt.

Man trifft sich häufiger dort. Also keine einmalige Lach-Nummer.

Möglicherweise ein Fehlurteil. Denn: \“Die zuständige Richterin zeigte dann doch Sinn für Humor: Sie sah keinen Lach-Vorsatz bei der Jugendlichen.\“

Insgesamt ein lächerlich falscher Ansatz für eine permanente Ruhestörung. Wer darüber lacht, kann sich ja selbst so einen Treff vor die eigene Haustür wünschen. Da ich das selbst erlebt habe, kann ich nur sagen: Nein, Danke! – Platzverweis!

via17-Jährige muss für lautes Lachen keine Strafe zahlen | WAZ.de.

viaKeine Fahrlässige Ruhestörung in Baden-Württemberg.

GE_Migration: Mehr Geld vom Bund gefordert

Kommentare

Kommentar schreiben

20.11.2013

11:18

50 % KdU gefordert

von somjotien | #4

Kämmerer Klieve aus Essen fordert konkret 50 % Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft (KdU) nach dem SGB II. \“Da könnte der Bund zielscharf den Kommunen helfen, die es am Nötigsten haben“, so Klieve

http://www.derwesten.de/staedte/essen/wir-brauchen-auch-hilfe-vom-bund-id8684058.html

Nach § 46 (5) SGB II beteiligt sich der Bund an den Leistungen für Unterkunft und Heizung in NRW mit 30,4 vom Hundert.

Bis zum Jahr 2013 sind diese Prozentsätze festgeschrieben. Sie variieren mit den Anzahlen der Bedarfsgemeinschaften.

In der Sozialhilfe (SGB XII) übernimmt der Bund von den Kosten der Unterkunft und Heizung im Jahr 2013 mit 75 % hier deutlich mehr, und ab 2014 die Leistungen in Gänze.

melden|antworten

20.11.2013

10:59

Initiative Duisburg

von somjotien | #3

Ehre, wem Ehre…Die Idee ging wohl von Duisburg aus.

http://www.idruhr.de/nachrichten/detail/archive/2013/november/article/duisburger-initiative-16-staedte-fordern-von-der-bundesregierung-soforthilfe-fuer-die-probleme-der-1.html

Und schon schickt die Stadt eine Umverteilung von der Finanzierung der Ein-Euro-Jobs hin zu den Verwaltungskosten des Jobcenters Duisburg nach. 2/3 der Ein-Euro-Jobs fallen weg, auch, weil man sich vorsorglich auf den Ansturm aus dem Südosten nächstes Jahr personell aufstellen will. Reiner Zündstoff zum Thema: \“D i e nehmen uns was weg\“.

http://www.derwesten.de/staedte/duisburg/stadt-duisburg-muss-zwei-drittel-der-ein-euro-jobs-streichen-id8647957.html

Der Duisburger Appell in Gänze:

Klicke, um auf brief_zuwanderer_20131115.pdf zuzugreifen

Kiritik: Der Appell lehnt sich ebenfalls an ein vorsorgliches Aufbrauchen der noch gar nicht in Anspruch genommenen EU-und Bundesmittel an. Im Schreiben überwiegt: Wenig Konkretes.

melden|antworten

19.11.2013

10:38

EU-Portal in Deutsch

von somjotien | #2

hier der Link zur deutschen Seite

http://europa.eu/europedirect/index_de.htm

melden|antworten

19.11.2013

10:15

EU-Gelder liegen bereit – ob es reicht?

von somjotien | #1

die EU-Förderung für die Belange von Roma erweist sich als recht komplex, da Projekte aus verschiedenen Töpfen beantragt werden können.

Die wichtigsten hierbei sind der Europäischen Sozialfonds ESF und der Europäischen Fonds für regionale Entwicklung EFRE.

http://ec.europa.eu/justice/discrimination/files/roma_germany_strategy_de.pdf – Bericht der Bundesrepublik Deutschland zum „Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma bis 2020“ und zu „Integrierte Maßnahmenpakete zur Integration und Teilhabe der Sinti und Roma in Deutschland“ –

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2011:0173:FIN:DE:PDF – offizieller EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma bis 2020 –

Weiters \“empfehle ich Ihnen sich unter folgender Nummer zu melden. Diese ist extra dazu eingerichtet worden EU-spezifische Fragen zu klären.

Tel: 0080067891011 – http:// Europedirect.europa.eu

Oliver Hofmann

Auslandsgesellschaft NRW e.V.

– auf meine Anfrage nach Geldern

viaMehr Geld vom Bund gefordert | WAZ.de.

viaMehr Geld vom Bund gefordert | WAZ.de.

Exklusion statt Inklusion auch in GE?

13.11.2013, 12:24 in derwesten.de

Für Gelsenkirchen habe ich noch keinen Plan gefunden; außer den für die Schulen. http://www.gelsenkirchen.de/de/Rathaus/Kinder_Familien_und_Bildung/Kommunales_Bildungsbuero/Projekte_und_Arbeitsschwerpunkte/Brosch%C3%BCre_Inklusion.pdf

Es gibt da wohl noch ein Missverständnis. Inklusion betrifft nicht nur die Schulen.

Es betrifft z.B. auch chronisch Kranke und die Frage ihrer Patientenrechte, die bisher nur unzureichend vom Bund gelöst sind.

Es ist der umfassende Status des Focal Point in GE entscheidend!

Wie sagte noch Bundesbeauftragter Hubert Hüppe im Dez. 2012: „Nicht selten würde auf Zeit gespielt, um Inklusion zu verhindern und trennende Strukturen zu erhalten.“

V. Aichele (Monitoringstelle): „Dass im Moment segregative Strukturen eher zementiert würden als abgebaut. Exklusion statt Inklusion.“ (zitiert nach Melanie Mühl in der FAZ (Feuilleton), v. 06.11.13, S. 25

Paketzustellung: Probleme der Letzten Meile

 

19.07.2013
07:12
von somjotien | #10

Natürlich ist das Thema bei der WAZ mal wieder nur eine Nachricht mit Lokalkolorit und betrifft auch nur eine Firma. Als Firma GLS würde mich das wurmen. Denn: Das Problem haben so oder so alle. Über DHL könnte ich ein Buch schreiben. Paket weg, trotz Packstation.

Ein Fachmann: „Außer dem Zeitverlust und den Mehrkosten beim Paketdienstleister verursacht ein vergeblicher Zustellversuch auch beim Empfänger Verdruß, Ärger und Folgekosten. Der Empfänger muß selbst aktiv werden und hinter seinem Paket herlaufen. Bestellungen, die nicht ankommen, verprellen die Kunden und verhindern die ersehnte Geschäftsausweitung. Die Ziele neuer Problemlösungen für die letzte Meile sind also:
– Reduzierung der Zustellkosten
– 24-Stunden-Service für den Empfänger
– Ermöglichung und Ausweitung des E-Commerce.
Ein besserer Service ist der entscheidende Faktor für die Akzeptanz einer anderen Lösung. Alternativlösungen für die letzte Meile… (Quelle: http://www.logistik-journal.de/index.cfm?pid=1668&pk=16684

Vermietergrundsatz und Garantieerklärung der Jobcenter

17.07.2013
07:39
von somjotien | #1

Ob zu den Hillermanns kein Rechtsverhältnis besteht, muss doch sehr bezweifelt werden. Wer eine Garantiererklärung/Bürgschaft für eine – wenn auch befristete Leistung – erhält, kann aus dieser vor- und nachvertragliche Rechte geltend machen. In der Regel sind die nachvertraglichen Rechte sogar in der Garantieerklärung fixiert. Inanspruchnahme: 6 Monate nach Auszug noch möglich.

Wenn der Leistungsbezug wegfällt und der Mieter bleibt darüber hinaus in der Wohnung, muss sich der Vermieter natürlich im Vorfeld fragen, was er von einer Garantiererklärung hat, die nur befristet ist, was aber auch im Vertragstext steht.

Wer das Risiko eingeht, kann Geld verlieren. So ist das in der freien Wirtschaft.

Deshalb gilt der Vermietergrundsatz: Nur Bares ist Wahres – auch im Umgang mit den Jobcentern.

So schrieb bereits im Jahr 2011:

30.06.2011
10:58
von Dilbert | #1

Diese Regelung wird von keinem vernünftigen Vermieter akzeptiert und ist auch einmalig bei der ARGE. Geld bekommt der Vermieter nie zu sehen

GE: Diskriminierung durch Vermieter

16.07.2013
08:50
von somjotien | #3

Die „Kleinen“ Vermieter haben darauf hingewiesen, dass sie in Zukunft alternativ auch nicht mehr an Hartz IV-Empfänger vermieten würden.

Dabei würde es sich nach §§ 19 und 20 AGG um eine wohl erlaubte Diskriminierung handeln:

“ Die Vermietung von nicht mehr als 50 Wohnungen ist in der Regel kein Massengeschäft im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Liegt objektiv eine Benachteiligung vor, kann diese im Einzelfall gerechtfertigt, d. h. erlaubt und sanktionslos, sein. Gerechtfertigt sind Ungleichbehandlungen aus sachlichen Gründen. (§ 20)“ Quelle https://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeines_Gleichbehandlungsgesetz#Unerlaubte_Diskriminierung_im_Zivilrecht

Fraglich ist dann nur, ob die interessierten Mieter die Frage nach ihrer derzeitigen Beschäftigung wahrheitsgemäß beantworten müssen, wenn sie derartige Nachteile zu erwarten haben und die Kaution aus eigener Tasche zahlen können.

Zahlt das JC die Kaution, stellt sich die Frage nicht.

Mit Stift für Demokratie

Die Redewendung „mit Füßen abstimmen“, ist in der Demokratie durchaus keine Herabwürdigung, sondern eine besondere Form sich im Rahmen der demokratischen Wahlmöglichkeiten zu äußern.

Mit dem Stift – per Unterschrift – für die Demokratie zu stimmen, indem der Bürger sich für eine objektiv unmögliche Sache einsetzen soll, hat hingegen etwas von einem Schildbürgerstreich.

Die Macher von „Steinbruch: Demokratie“ wollen diesen Schildbürgerstreich jetzt in Gelsenkirchen durchführen, indem die Bürger sich per Unterschrift für Bürgerarbeit aussprechen sollen, obwohl eine nachträgliche Projektteilnahme nicht möglich ist, wie die Rahmenrichtlinien des BMAS ausdrücklich vorsehen.

Das führt zu einem bekannten Phänomen der kooperativen repräsentativen Demokratie, wie die direkte Demokratie auch genannt wird. „Zu Beginn einer Planung, wenn der Spielraum noch recht groß ist, ist die Öffentlichkeit meist uninteressiert. Je länger eine Planung anhält, desto enger werden die Spielräume, aber das Interesse der Öffentlichkeit wird immer größer. Es müsste genau umgekehrt sein.“

Im vorliegenden Fall der Bürgerbefragung zu einem Ja/Nein von mehr Bürgerarbeit in GE, hätte spätestens im Frühjahr der Aufruf zur Beteiligung an der Petition dieses Problem beseitigen können.

09.07.2013
10:47
von somjotien | #4

Ob die Idee so sinnvoll ist, lässt sich auch deswegen bestreiten, da das Projekt Bürgerarbeit durch die Rahmenrichtlinien des BMAS beschränkt ist.

Dort heißt es: „Das Interessenbekundungsverfahren endete am 27. Mai
2010. Eine nachträgliche Bewerbung ist nicht möglich.“

Quelle PM des BMAS http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Pressemitteilungen/buergerarbeit-faq.pdf?__blob=publicationFile

Genauso gut könnte man fragen, ob die Gelsenkirchener wieder einen König haben wollen. (Muss ja nicht unbedingt wieder ein Sonnenkönig auf Schalke sein 😉

„Das Leben meistert man lächelnd – oder gar nicht.“
Chin. Sprichwort

Besser wäre m.E. eine Free Hugs-Aktion: Das bräuchte Gelsenkirchen am ehesten.

In China schreitet übrigens die Polizei gegen Free Hugs ein. In Sydney waren sie polizeirechtlich wegen fehlendem Versicherungsschutz verboten. (Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Free_Hugs_Campaign)

Wie würde Gelsenkirchen darauf reagieren? 😉